Pflege & Betreuung
Der Mensch
im Mittelpunkt
Wöchentliche Sturzprophylaxe und Seniorensport gehören ebenfalls zum Alltag bei uns im Pflegeheim. Des Weiteren bieten wir tägliche Demenzbetreuung nach § 43 b SGB XI. Die Beratung und Integration von Angehörigen und Betreuern liegt uns dabei stets am Herzen.
Sorglos im Alter
Pflegeleistungen
- Beratung im Pflegefall
- medizinische Grund- und Behandlungspflege
- Mitarbeit bei Diagnostik und Therapie nach ärztlicher Anordnung
- medizinische Betreuung vor Ort
- individuelle 24-Stunden-Pflege durch qualifizierte Fachkräfte
Zimmerausstattung
- Voll möblierte Ein- und Zweibettzimmer
- Dusche und WC inklusive
- Telefon- und Fernsehanschluss
- Nachttisch, Kleiderschrank, Kommode, Regale
- Sitzbereich mit Tisch und Stuhl
- Notrufanlage an allen Betten und in allen Bädern
Verpflegungsangebote
- tägliches Wahlessen mit Vollkost, Schonkost und Diätkost
- Zubereitung von hauseigener Küche
- Frühstück, Mittag- & Abendessen mit Getränk
- Kaffeetrinken im Speisesaal
- Auf Wunsch zusätzliche Zwischen- oder Spätmahlzeiten
Betreuungsangebote
- Beschäftigung mit Lesen, Singen, Ausflügen, Basteln und Seniorensport
- jahreszeitliche Feierlichkeiten sowie Faschings- und Weihnachtsfeste
- tägliche Demenzbetreuung nach § 43 b SGB XI
- Ergotherapie-Angebote
- Ausfahrten und Besuche öffentlicher Freizeitangebote
- Balkone und Wintergärten mit Ausblick
- Grünanlagen und große Terrasse
- Speisesaal und Cafeteria
- Sitz-, Lese- und Fernsehecken
- Friseursalon und Fußpflege-Angebote
Serviceleistungen
- innovatives Pflegebad
- hauseigene Wäscherei
- Vermittlung von Fachärzten und Physiotherapien
- Vermittlung und Organisation von Fahrdiensten
- Verwahrgeldkonto für bargeldlosen Alltag
- Post-, Rezept- und Apothekenservice
- Organisation von Physio- & Ergotherapie, Orthopädie
- regelmäßiger Reinigungsservice aller Räume
- Handtücher & Bettwäsche werden gestellt
- eigener Hausmeisterservice
Pflegegrade & Kosten
Für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit ist der Grad der Selbständigkeit und die damit verbundene Frage ausschlaggebend, was jemand noch alleine kann und wo Unterstützung benötigt wird. Ausgehend von der Selbständigkeit einer Person wird das Stadium der Einschränkung in fünf Grade eingestuft. Dafür werden gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten nach pflegefachlich begründeten Kriterien untersucht. Hierzu zählt auch der besondere Hilfe- und Betreuungsbedarf von Menschen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen. Anhand von Punkten wird der Pflegegrad ermittelt, der auch die Leistungen der Pflegekassen bestimmt.
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Der Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit und kommt für Menschen in Frage, die die Grundbedingungen für die Pflegestufe 0 bislang nicht erfüllt hatten. Das heißt, dass mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz prinzipiell mehr Menschen als Pflegebedürftige gelten und somit die Chance auf eine Unterstützung seitens der Pflegeversicherung haben.
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Der Pflegegrad 2 entspricht der Pflegestufe 0 und der Pflegestufe 1 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz. Im Unterschied zu den Pflegestufen wird man dem Pflegegrad 2 bereits mit einem geringeren Zeitaufwand an Pflege zugeordnet, was ein Entgegenkommen gegenüber den Pflegebedürftigen ist. Es wird, genau wie bei der Überleitung in alle folgenden Pflegegraden, jedoch noch einmal zwischen Pflegebedürftigkeit mit und ohne eingeschränkter Alltagskompetenz unterschieden. Dies wirkt sich auch auf die Gelder aus.
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Dem Pflegegrad 3 entsprechen die Pflegestufen 1 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz, also meistens Demenz) und 2 (ohne eingeschränkte Alltagskompetenz). Die Konsequenz ist, dass Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die bislang unter die erste Pflegestufe gezählt wurden, nun höhere Leistungen beziehen.
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Menschen, die Leistungen der Pflegestufe 2 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) und 3 in Anspruch genommen hatten, werden nun dem Pflegegrad 4 zugeteilt. Wiederum bedeutet dies eine höhere Einstufung von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz.
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Der Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Diesen Grad erhalten Menschen, die zuvor der Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz entsprachen beziehungsweise unter die Definition „Härtefall“ fielen. Mit diesem Begriff werden Menschen bezeichnet, die einen außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand erfordern. In diesem Grad wird seit 2017 hinsichtlich der Pflegeleistungen kein Unterschied zwischen Menschen mit und ohne eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten gemacht.